06.12.2021, 12:29
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt und nachstehend zwei Fragen dazu.
Bei einer Klientin ist es im Zuge einer GPLB zu einer pauschalen Nachforderung in Höhe von € 75.000,00 gekommen (für 4 Jahre), davon sind ca. € 48.000,00 DN- und DG-Anteile (SV-Beiträge).
Lt. Prüforgan sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen. Nachdem es Differenzen zwischen den Öffnungszeiten und der Summe der aufgezeichneten Arbeitsstunden der angemeldeten Dienstnehmer gibt, sind die Fehlstunden als "Schwarzlöhne" anzusehen.
Nun zu den Fragen:
1. Ist es "normal" bzw. üblich, dass solch erhebliche Abgaben-Nachzahlungen ohne eine konkrete Zuordnung zu einem Dienstnehmer vorgeschrieben werden?
2. Muss nicht festgestellt werden, welchen Personen/DN diese SV-Beiträge zuzuordnen sind?
Eventuell gab es so einen Fall in den letzten Jahren, wo es bei einer Prüfung zu solchen pauschalen Nachforderungen gekommen ist.
Vielen Dank im Voraus!
MfG,
LR
wir haben folgenden Sachverhalt und nachstehend zwei Fragen dazu.
Bei einer Klientin ist es im Zuge einer GPLB zu einer pauschalen Nachforderung in Höhe von € 75.000,00 gekommen (für 4 Jahre), davon sind ca. € 48.000,00 DN- und DG-Anteile (SV-Beiträge).
Lt. Prüforgan sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen. Nachdem es Differenzen zwischen den Öffnungszeiten und der Summe der aufgezeichneten Arbeitsstunden der angemeldeten Dienstnehmer gibt, sind die Fehlstunden als "Schwarzlöhne" anzusehen.
Nun zu den Fragen:
1. Ist es "normal" bzw. üblich, dass solch erhebliche Abgaben-Nachzahlungen ohne eine konkrete Zuordnung zu einem Dienstnehmer vorgeschrieben werden?
2. Muss nicht festgestellt werden, welchen Personen/DN diese SV-Beiträge zuzuordnen sind?
Eventuell gab es so einen Fall in den letzten Jahren, wo es bei einer Prüfung zu solchen pauschalen Nachforderungen gekommen ist.
Vielen Dank im Voraus!
MfG,
LR