17.12.2021, 18:08
Sportlerbegünstigung – Regelung für November und Dezember 2021
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 14/2021
Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 49 Abs. 3 Z 28 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG) von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer weiter gewährt, obwohl die Einsatztage auf Grund der COVID-19-Krise in den Kalendermonaten November und Dezember 2021 nicht stattfinden, bleiben diese beitragsfrei (§ 761 Abs. 2 ASVG). Die übrigen Voraussetzungen (Nebenberuf, 60,00 Euro pro Einsatztag, höchstens 540,00 Euro pro Kalendermonat, Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c zweiter Satz Einkommensteuergesetz 1988) müssen vorliegen.
Ein Leitfaden zur Sportlerbegünstigung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
https://www.sportaustria.at/fileadmin/In...BMF-SV.pdf
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 14/2021
Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 49 Abs. 3 Z 28 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG) von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer weiter gewährt, obwohl die Einsatztage auf Grund der COVID-19-Krise in den Kalendermonaten November und Dezember 2021 nicht stattfinden, bleiben diese beitragsfrei (§ 761 Abs. 2 ASVG). Die übrigen Voraussetzungen (Nebenberuf, 60,00 Euro pro Einsatztag, höchstens 540,00 Euro pro Kalendermonat, Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c zweiter Satz Einkommensteuergesetz 1988) müssen vorliegen.
Ein Leitfaden zur Sportlerbegünstigung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
https://www.sportaustria.at/fileadmin/In...BMF-SV.pdf