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Dienstgeberabgabe 16,4% bei Absonderungzeit
#1
Sehr geehrtes Forum!
gerf. Beschäftigte hat Corona Absonderungsbescheid erhalten, da der DG 2 gerf.B. hat ist der DAG 16,4% zu berechnen.
Fällt die DAG während der Absonderung nicht an oder kann diese über die Erstattung BH rückgefordert werden?
Vielen Dank im Voraus
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#2
Sagen wir so: ich kann Ihnen keinerlei Rechtsprechung zu dieser Frage "bieten".

Die DAG ist ja (leider) kein echter SV-Dienstgeberanteil, sondern in Wahrheit eine "Steuer" zur Finanzierung des SV-Systems (zumindest seit der VfGH vor knapp 20 Jahren die Vorgängerregelung, die das Ganze noch unter SV-Aspekten regelte, aufhob).

So gesehen handelt es sich quasi um eine Abgabe wie DB und DZ oder KommSt und die bekommen wir ja nicht zurück.

Ich weiß, dass dies nicht so optimistisch ist, aber ich befürchte, dass es in diese Richtung gehen wird, wenn man § 32 Epidemiegesetz auslegt.
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#3
vielen Dank
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