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Umsatzprovision monatlich/quartalsweise
#1
Hallo,
einer DNin wird monatlich eine laufende Umsatzprämie ausbezahlt.

Einmal jährlich dann auch noch eine weitere Prämie (ausschlaggebend ist der erreichte Umsatz).

KV: allg. Gewerbe Ang.
https://www.wko.at/service/kollektivvert...bszuschuss


Abrechnung erfolgt auch als lfd. Anteil.
https://www.noedis.at/cdscontent/?conten...007.680330


Meine Fragen:
Nachdem vom Umsatz abhängig wären vermutlich auch Schnitte (Krank/Feiertag/Urlaub) nötig.
Komme ich da irgendwie raus (außer natürlich die Prämie soweit kürzen, damit die Einrechnung von den 13 Wochen das wieder abdeckt)?
Evtl. wenn die Berechnung der Prämie so gestaltet wird, das die Umsätze auch der DNin im Krankenstand/Urlaub zugerechnet werden (obwohl das Geschäft ein anderer macht)?

Weitere Frage:
kann sowas Thema für UZ/WR sein (sprich Einrechnung)?

Ändert eine monatliche Auszahlung auf quartalsweise vermutlich genauso nichts...

DANKE für Eure Meinungen.
LG
Robert
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#2
Wenn die monatlich gewährte Prämie von jeweils schwankender Höhe ist, kommt man praktisch nicht umhin, das Lohnausfallsprinzip für die relevanten Zeiten zu ermitteln, wobei grundsätzlich als Durchschnittszeitraum nach der Judikatur des OGH ein 12-Monate-Zeitraum heranzuziehen ist, wenn der anzuwendende Kollektivvertrag nicht einen kürzeren Zeitraum vorsieht.

Die Tatsache, dass die Prämie monatlich schwankt, bewahrt sie vor der Einbeziehung in die Berechnung der Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsgeld) nach dem hier wiedergegebenen (bzw. verlinkten) Kollektivvertrag, der in Bezug auf die Basis auf das "Gehalt" abstellt.

Nach der Judikatur der Höchstgerichte sowie der Lehre versteht man unter dem Begriff "Gehalt" alle fixen (festen) Entgelte für die Dauer der Normalarbeitszeit. Schwankende Entgelte wie Prämien und Provisionen fallen im Allgemeinen nicht darunter.
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#3
DANKE Herr Kurzböck,
Auszahlungsänderung auf quartalsweise ändert daran dann auch nichts?
LG und Vielen DANK
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#4
Nur dann, wenn die Ermittlung der Prämie auch mit Quartalsparametern verknüpft wird. Quartalsumsatz wird da wohl zu wenig sein. Es wird weiterer Anhaltspunkte der Provisionsermittlung geben müssen, damit man nicht Missbrauch einwenden kann.
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#5
VIELEN DANK für Ihre Mühen,
LG
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