15.01.2022, 16:53
Folgender Sachverhalt: DN Ende DV 31.12.2021 aufgrund Pensionierung (Regelpension). Nun sollen doch noch etliche Urlaubstage (eigentlich verjährter Urlaub) als Ersatzleistung (Pflichtversicherung endet im März 2022) ausbezahlt werden.
Ist es richtig, dass DB und Kommst von der Ersatzleistung am 17.01.2022 fällig sind? Mein Programm rechnet es nämlich zu den Abgaben Jänner 2022 dazu. SV-Beiträge dazu sind dann jeweils monatlich bis März zu entrichten?
Wann müssen die Buchungen in der BH erfolgen? Ich denke, dass die Darstellung in meiner Buchungsliste nicht ganz richtig ist, deshalb bitte um eure Meinung. Danke!!
Ist es richtig, dass DB und Kommst von der Ersatzleistung am 17.01.2022 fällig sind? Mein Programm rechnet es nämlich zu den Abgaben Jänner 2022 dazu. SV-Beiträge dazu sind dann jeweils monatlich bis März zu entrichten?
Wann müssen die Buchungen in der BH erfolgen? Ich denke, dass die Darstellung in meiner Buchungsliste nicht ganz richtig ist, deshalb bitte um eure Meinung. Danke!!