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Ersatzleistung Buchung und Zahlung
#1
Folgender Sachverhalt: DN Ende DV 31.12.2021 aufgrund Pensionierung (Regelpension). Nun sollen doch noch etliche Urlaubstage (eigentlich verjährter Urlaub) als Ersatzleistung (Pflichtversicherung endet im März 2022) ausbezahlt werden.
Ist es richtig, dass DB und Kommst von der Ersatzleistung am 17.01.2022 fällig sind? Mein Programm rechnet es nämlich zu den Abgaben Jänner 2022 dazu. SV-Beiträge dazu sind dann jeweils monatlich bis März zu entrichten?
Wann müssen die Buchungen in der BH erfolgen? Ich denke, dass die Darstellung in meiner Buchungsliste nicht ganz richtig ist, deshalb bitte um eure Meinung. Danke!!
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#2
Zu den LV-Fragen äußere ich mich wie folgt:

1. Dass die Abgaben wie Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt in diesem Fall grundsätzlich für die komplette UEL bis 15.1.2022 (aufgrund des Samstags verschoben auf 17.1.2022) bezahlt werden müssen (unter Beachtung der Respirotage) ist korrekt. Bei den für Jänner 2022 zu entrichtenden Abgaben hat das eher nichts verloren bzw. wäre das maximal dann, wenn der Zufluss dieser Leistung nach Mitte Jänner 2022 erfolgt.

2. Die SV-Beiträge für den Sonderzahlungsanteil der UEL sind bis 15.1.2022 (auch hier: 17.01.2022) zu entrichten, die SV-Beiträge für den laufenden Anteil der UEL sind entsprechend der Darstellung auf der mBGM zu entrichten (was auf den Kalendermonate bzw. Beitragszeitraum Jänner 2022 entfällt: bis 15.2.2022, was auf den Kalendermonat/Beitragszeitraum Februar 2022 entfällt: bis 15.3.2022 etc.).

Betreffend das Buchhalterische lasse ich anderen den Vortritt oder sollte man ev. die Frage auch im Buchhaltungs-Frage-Teil dieses Forums stellen. Es ist auch schwierig darauf zu antworten, ohne zu wissen, wie das Programm die Buchungsliste dazu vorbereitet.
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