Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Grundsätzliches zum Vorschreibeverfahren
#1
Hallo,

ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Vorschreibeverfahren. Vorteil soll ja sein, dass man keine eigene Berechnung der Beiträge durchführen muss. Soweit ich das verstanden habe, ist das im neuen mBGM-Verfahren auch so. Man meldet nur die Höhe des Entgelts und der Sonderzahlungen und damit hat es sich.

Wie läuft das aber mit dem Abzug der DN-Beiträge. Der Lohn ist ja schon an den Dienstnehmer zu zahlen, bevor die Vorschreibung von der GKK kommt. Muss man die DN-Beiträge dann erst recht selbst berechnen?

Danke & lg,
andreas
Zitieren
#2
Die Lohnabrechnung spart man sich durch das Vorschreibeverfahren nicht.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste