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Elektro Auto und VST bei LT und Bundesförderung
#1
Leider finde ich in keinen Beitrag der bei Berechnung der Luxustangente für ein E Auto die € 2.000,-- Bundesförderung anführt
Die Anschaffungskosten sind um Förderungen zu kürzen...
Kann ich daher bei Berechnung der LT für ein E Auto die Bundesförderung abziehen?
Gerhard Kollmann schrieb am 16 10 2020 im Forum: ... die tatsächlichen AK
Und wie behandelt Ihr die € 2.000,-- Bundesförderung beim Leasing? Verteilung über die Nutzungsdauer PKW? 8 Jahre;

AK: 52.000 brutto= netto 43.333,--
Freue mich auf Feedback
Christine
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#2
Hallo,
der Betrag der Luxustangente in der Höhe von 40.000 ist auch beim Elektroauto inkl. Umsatzsteuer (hier kann nicht der Netto-Betrag genommen werden).
Die Bundesförderung, welche direkt vom Autogeschäft in Abzug gebracht wird, kann jedoch schon von den AK abgezogen werden.
Ausserdem ist auch der Vorsteuerabzug nur bis zum Betrag von 40.000 abziehbar!
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#3
Ein Nachtrag zur Antwort von "wito75".

Die genaue Regelung des Vorsteuer-Abzuges ist:
Vorsteuer von den ganzen Brutto 52.000,-
Jedoch € 12.000,- (52.000 - 40.000) umsatzsteuerliche Eigenvenverbrauchsbesteuerng.
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