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Mindestlohntarif - Überzahlung / Erhöhung
#1
Hallo,
wenn ich einen Hausbetreuer angestellt habe, der überzahlt ist gehe ich davon aus, dass ich diesen nach der Erhöhung per 1.1.22 nicht erhöhen muss?
Ist diese Annahme richtig?

VIELEN DANK,
LG
Robert
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#2
Für den Fall, dass es um die Anwendung des nachstehenden Mindestlohntarifes geht, so gibt es dort keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Überzahlung.

KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)

Wenn jetzt nicht in den Jahren davor immer vorbehaltslos erhöht wurde (also freiwillig und somit Schaffung einer Betriebsübung), dann kann man die Überzahlung "aufsaugen".
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#3
Hallo Herr Kurzböck,
ganz genau - VIELEN DANK,
LG
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