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Kündigung während Krankenstand
#1
Hallo liebe Arbeitsrechtexperten,

ich brauche Unterstützung bei einem heiklen Fall; Privater Kindergarten als Verein geführt; 15 Angestellte gesamt; 2 Schwestern und ihre Mutter arbeiten in diesem Kiga. Leider wird die eine Tochter schwer krank, langer Krankenstand steht bevor; Krankschreibung vorhanden; die andere Schwester und die Mutter lassen sich beide mit 19.01.22 krank schreiben (KS vorhanden ohne Datum der Wiederbestellung und ohne Datum des vorauss.Ende des Krankenstandes) weil sie die Krankheit der Schwester/Tochter psychisch so mitnimmt, was natürlich verständlich ist. Trotzdem ist es für den Kiga fast eine Katastrophe. Nicht nur dass 3(!) Kinderbetreuerinnen per sofort ausfallen und die Entgeltfortzahlung 8Wo/4Wo zum tragen kommt, müssen diese 3 Stellen sofort aufgefüllt werden, da die Kinder sonst nicht richtig betreut werden können und auch die von der Stadt Wien zu erfüllenden Anzahl Gruppenbetreuer/Innen nicht mehr gegeben ist, und natürlich auch hier der Gehalt samt Abgaben parallel zur Entgelftfortzahlung zu leisten sind. Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit der Kündigung im Krankenstand durch den DG, da ja eine wirtschaftliche und finanzielle Hürde auf den Kiga zukommt. Wenn ja wie ist das vorgehen in solch einem Fall, muss dies beim Sozialgericht (o.ä. Einrichtung) "angefragt" werden? Natürlich ist man von Seiten des DG bemüht die 2 Damen zum Arbeiten zu bewegen, da auf die schwierige Situation für den Kiga hingewiesen wurde. Ob es was bringt, ist noch nicht bekannt, der DG hofft auf eine baldige Rückkehr der Schwester und Mutter. Welche Möglichkeiten hat der DG wenn es nicht so ist? Danke vorab!
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#2
Eine Kündigung im Krankenstand ist arbeitsrechtlich natürlich immer möglich, wenn jetzt nicht ein besonderer Bestandsschutz aus einem anderen Grund besteht.

Ev. wäre eine Pflegeteilzeit oder eine Pflegekarenz eine sozialverträglichere Lösung, die aber nur von einem Angehörigen gleichzeitig in Anspruch genommen werden kann.

Ich denke, dass es gut wäre, dass man hier auch im Rahmen eines Beratungsgespräches vernünftige Alternativen abwägt und nicht, dass man den Betroffene, die ein so brutales Schicksal erlitten haben, auch noch das finanzielle Wasser abgräbt, wenngleich mir die besondere Situation schon auch klar ist. Dazu gehört mit Sicherheit auch, dass man ev. nach der Ausnahmesituation mal den Kontakt sucht und mal auslotet, wie es den Betroffenen geht und ob es eine Rückkehraussicht aus heutiger Sicht gibt.
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