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Cyber Schaden Frage Sachbezug:
#1
Bei einem Klienten ist folgender Fall passiert.
Mitarbeiterin, relativ neu im Unternehmen, bekommt ein Mail, vermeintlich vom GF. Er bittet um Kontaktaufnahme via WhatsApp und verlangt Kommunikation in Englisch. Kommunikation in Englisch ist im Unternehmen nicht unüblich allerdings ist das Mail so schlecht geschrieben, dass man sofort hätte erkennen müssen - da kann was nicht stimmen. Mailadresse des Absenders beinhaltet zwar den Namen des GF aber dann geht es schon weiter mit "flj454k@gmail.com"

Mitarbeiterin nimmt Kontakt auf. Vermeintlicher GF verlangt den Kauf von Itunes und Apple Wertkarten und Übermittlung der Codes via WhatsApp.
Mitarbeiterin macht das, kauft mit ihrer persönlichen Kreditkarte um € 1.000,-- und übermittelt die Codes. Vermeintlicher GF will mehr. Mitarbeiterin kauft weiter bis zu ihrem Kreditkartenlimit und fragt dann noch Kollegen um dessen Kreditkarte. Der war nicht so naiv...... Es kommt zur Anzeige.

Dass das grob fahrlässig war steht für mich ausser Zweifel. Es gibt IT Richtlinien und es gab eine Awareness Schulung.

Da der Firma kein Schaden entstanden ist, die Firma ihr aber den Schaden freiwillig ersetzen wird, stellt sich mir jetzt die Frage des Sachbezugs.

Ist das Sachbezug und damit noch um einiges teurer für die Firma?

Danke im Voraus!
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#2
Da es hier um die Beurteilung eines Geldflusses geht, kann es sich schon begrifflich um keinen Sachbezug handeln.

Die Dienstgeberzahlung wird man als "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" steuerlich und in den Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt erfassen müssen (SV und BV eher nicht).

Die Arbeitnehmerin kann dann versuchen, zusätzlich betreffend den Schaden Werbungskosten geltend zu machen. Der Schaden ist ja aus der Berufssphäre heraus entstanden.
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#3
Danke Herr Kurzböck!
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