23.03.2022, 10:13
Dienstnehmer beginnt am 1.4. seinen Präsenzdienst.
Zum Stichtag 31.3. hat er einen Urlaubsvorgriff von 17 Tagen.
Darf ich in diesem Fall (schriftliche Vereinbarung vorhanden - auf Wunsch des Dienstnehmers) den zu viel konsumierten Urlaub bei der Märzabrechnung in Abzug bringen??
Oder kann ich das nur machen, wenn das Dienstverhältnis auch arbeitsrechtlich endet?
Danke im Voraus!
Zum Stichtag 31.3. hat er einen Urlaubsvorgriff von 17 Tagen.
Darf ich in diesem Fall (schriftliche Vereinbarung vorhanden - auf Wunsch des Dienstnehmers) den zu viel konsumierten Urlaub bei der Märzabrechnung in Abzug bringen??
Oder kann ich das nur machen, wenn das Dienstverhältnis auch arbeitsrechtlich endet?
Danke im Voraus!