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Steuerfreie Gewinnbeteiligung NEU
#1
Lieber Herr Kurzböck,

folgender Sachverhalt:
Dienstnehmer bekommen erstmals eine ergebnisabhängige Leistungsprämie im Jahr 2022 basierend auf dem tollen Ergebnis 2021 welches DN mitverantwortet hat, . diese Vereinbarung wird jetzt getroffen. Diese Prämie wird als Prozentsatz von erwirtschafteten Deckungsbeitrag des DN errechnet und beträgt zb. EUR 30.000. Der Unternehmer möchte von den EUR 30.000 einen Betrag in Höhe von EUR 3.000 als steuerfreie GEwinnbeteiligung umwidmen. Somit EUR 27000 Leistungsprämie und EUR 3000 als steuerfreie GEwinnbeiteiligung.

Es wird einer Gruppe von Mitarbeitern angeboten
Es wird nicht anstelle eines bisher gezahlten ARbeitslohnes oder üblichen Lohnerhöhung geleistet
Erfolgsgröße ist ein bestimmter Prozentsatz vom DB der erreicht wird, knüpft aber nicht direkt am EBIT an

Bitte um Ihre Einschätzung ob ein Teil der Leistungsprämie als steuerfrei Gewinnbeteiligung behandelt werden kann.
Wenn JA, sollte dann eine zusätzliche Vereinbarung über die EUR 3000 abgeschlossen werden oder reicht ein Hinweis in der bestehenden Vereinbarung, dass ein TEil der Prämie als steuerfreie GEwinnbeteiligung mit Unverbindlichkeitsvorbehalt ausbezahlt wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
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#2
Die Anbindung der Prämie an den Deckungsbeitrag ist überhaupt kein Problem.

Die Summe der steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligungen darf aber das EBIT des Vorjahres nicht überschreiten (das sollte man im Auge behalten).

Für den Fall, dass auch die "Formel 7" mit ins Spiel kommt (weil es doch hohe Beträge sind), empfehle ich, dass man die Auszahlungsmodalität schriftlich festhält (wegen der Formel 7). Hier würde ich dann definitiv derzeit mal trennen zwischen steuerfreier Arbeitnehmergewinnbeteiligung und (zB) Jahresbonus.

Wird die Formel 7 nicht angewandt, so wird eine formale Vereinbarung oder ein formales Festhalten, dass € 3.000,00 davon steuerfrei sind, nicht notwendig sein, aber in der Praxis wird das durchaus so teilweise angewandt.

Die Kombination mit der Formel 7 muss aber noch mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden (also der mögliche Formalakt). Hier stehe ich auch in fachlichem Austausch und erwarte, dass in Bälde ein BMF-FAQ zu den einzelnen Fragen erscheinen wird.
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#3
Lieber Herr Kurzböck

danke für die schnelle Antwort.

Meinten Sie dass es kein Problem sei, dass die Gewinnbeteiligung an den Deckungsbeitrag gekoppelt ist?

Es wird die Formel 7 angewendet werden, danke für den Hinweis, dass es bald FAQ dazu geben wird.

mit freundlichen Grüßen
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#4
Es ist kein Problem, wenn die Anknüpfung der Zahlung an den Deckungsbeitrag erfolgt.

Aber die Summe der steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligung darf das Vorjahres-EBIT nicht überschreiten bzw. kann nur insgesamt bis zu dieser Summe frei bleiben.
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