14.04.2022, 10:45
Kein Schadenersatz für Lohnsteuerschaden als Folge einer durch Gerichtsurteil bedingten Nachzahlung
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt, weil er in der Vergangenheit eine sehr hohe Zahl an Krankenstandstagen aufgewiesen hatte.
Der Arbeitnehmer focht diese Kündigung an und gewann in weiterer Folge auch das Verfahren, weil es der Arbeitgeber unterließ, eine „ordnungsgemäße Prognoseentscheidung“ anzustellen.
In einem weiteren Verfahren gegen seinen Arbeitgeber versuchte der Arbeitnehmer nun den Ersatz für jenen Lohnsteuerschaden zu erhalten, der ihm durch die Nachzahlung der offenen Bezüge (Besteuerung erfolgte hier pauschal nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988: 1/5 steuerfrei und 4/5 nach Steuertarif) entstanden war.
Durch diese Art der Besteuerung geriet er in eine höhere Progressionsstufe.
So entschied der OGH:
Der OGH wies die Klage ab.
Aus den Entscheidungsgründen:
Diese werden in WPA 8-2022 unter die Lupe genommen.
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt, weil er in der Vergangenheit eine sehr hohe Zahl an Krankenstandstagen aufgewiesen hatte.
Der Arbeitnehmer focht diese Kündigung an und gewann in weiterer Folge auch das Verfahren, weil es der Arbeitgeber unterließ, eine „ordnungsgemäße Prognoseentscheidung“ anzustellen.
In einem weiteren Verfahren gegen seinen Arbeitgeber versuchte der Arbeitnehmer nun den Ersatz für jenen Lohnsteuerschaden zu erhalten, der ihm durch die Nachzahlung der offenen Bezüge (Besteuerung erfolgte hier pauschal nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988: 1/5 steuerfrei und 4/5 nach Steuertarif) entstanden war.
Durch diese Art der Besteuerung geriet er in eine höhere Progressionsstufe.
So entschied der OGH:
Der OGH wies die Klage ab.
Aus den Entscheidungsgründen:
Diese werden in WPA 8-2022 unter die Lupe genommen.