24.04.2022, 07:33
Hallo!
Ich habe mehrere Kleinunternehmer die in Quarantäne waren. jetzt habe ich in der Rechtsvorschrift für EpiG-Berechnungsverordnung gelesen, dass wie nachfolgend beschrieben,
abweichend von Abs. 1 kann der Verdienstentgang für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, auf Antrag mit einem Betrag von 86 Euro für jeden Tag der Erwerbsbehinderung festgesetzt werden.
Hat jemand Erfahrugn damit, kann man diesen Antrag formlos stellen!
Danke im Voraus
Helene
Ich habe mehrere Kleinunternehmer die in Quarantäne waren. jetzt habe ich in der Rechtsvorschrift für EpiG-Berechnungsverordnung gelesen, dass wie nachfolgend beschrieben,
abweichend von Abs. 1 kann der Verdienstentgang für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, auf Antrag mit einem Betrag von 86 Euro für jeden Tag der Erwerbsbehinderung festgesetzt werden.
Hat jemand Erfahrugn damit, kann man diesen Antrag formlos stellen!
Danke im Voraus
Helene