06.05.2022, 11:54
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer fuhr mit seinem Motorrad in der Mittagspause zu einem 3 km entfernten Supermarkt, um sich eine „kalte Jause“ zu besorgen.
Auf dem Heimweg fing sein Motorrad Feuer, wodurch er sich verletzte.
In der Nähe seiner Wohnadresse (Homeoffice) befand sich auch ein Supermarkt, der in 3 Minuten zu Fuß erreichbar gewesen wäre.
Allerdings hatte dieser Supermarkt nicht jene Speisen, die der Versicherte gerne wollte, weshalb er den „längeren Weg „auf sich nahm.
Fraglich war nun, ob ein Wegunfall im Sinne des ASVG vorlag und damit auch Unfallversicherungsschutz gegeben war oder ob dies als Privatunfall zu werten war.
So entschied der OGH:
Der OGH verneinte den Unfallversicherungsschutz.
Die Details zu diesem Fall erörtern wir in WPA 9/2022.
Ein Arbeitnehmer fuhr mit seinem Motorrad in der Mittagspause zu einem 3 km entfernten Supermarkt, um sich eine „kalte Jause“ zu besorgen.
Auf dem Heimweg fing sein Motorrad Feuer, wodurch er sich verletzte.
In der Nähe seiner Wohnadresse (Homeoffice) befand sich auch ein Supermarkt, der in 3 Minuten zu Fuß erreichbar gewesen wäre.
Allerdings hatte dieser Supermarkt nicht jene Speisen, die der Versicherte gerne wollte, weshalb er den „längeren Weg „auf sich nahm.
Fraglich war nun, ob ein Wegunfall im Sinne des ASVG vorlag und damit auch Unfallversicherungsschutz gegeben war oder ob dies als Privatunfall zu werten war.
So entschied der OGH:
Der OGH verneinte den Unfallversicherungsschutz.
Die Details zu diesem Fall erörtern wir in WPA 9/2022.