16.05.2022, 21:01
Tarifgruppe für leitende Angestellte von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften mit KU-Befreiung
Über eines der von mir betreuten Fachforen erreichte mich vor einigen Wochen die Frage, welche Tarifgruppe für jene leitenden Angestellten anzuwenden wäre, die aufgrund der Stellung im Betrieb von der Kammerumlage (AK) befreit sind.
Die ÖGK bestätigte mir, dass die Beschäftigtengruppe B014 grundsätzlich dafür tatsächlich korrekt wäre, jedoch die Textierung überarbeitet werden müsste, was mit dem Release für 2023 nachgeholt wird. Die Bezeichnung "ohne EFZ" wird dabei entfallen.
Die Textierung soll lauten:
Angestellte – Sonderfall (nur WF und IE) (=B014)
Kranken-, Pensions- und Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag und Zuschlag nach Insolvenzsicherungsgesetz.
Keine Arbeiterkammerumlage.
Verwendung für lohnsteuerpflichtige Vorstände (Betriebsleiter) von Einzelfirmen und Personengesellschaften.
Zusätzlich werden die Texte für B013 (lohnsteuerpflichtige AG-Vorstände) sowie B028 (nicht lohnsteuerpflichtige AG-Vorstände) überarbeitet. Der Beschäftigtengruppe B032 könnte sogar - mangels Anwendbarkeit - das Ende drohen.
Über eines der von mir betreuten Fachforen erreichte mich vor einigen Wochen die Frage, welche Tarifgruppe für jene leitenden Angestellten anzuwenden wäre, die aufgrund der Stellung im Betrieb von der Kammerumlage (AK) befreit sind.
Die ÖGK bestätigte mir, dass die Beschäftigtengruppe B014 grundsätzlich dafür tatsächlich korrekt wäre, jedoch die Textierung überarbeitet werden müsste, was mit dem Release für 2023 nachgeholt wird. Die Bezeichnung "ohne EFZ" wird dabei entfallen.
Die Textierung soll lauten:
Angestellte – Sonderfall (nur WF und IE) (=B014)
Kranken-, Pensions- und Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag und Zuschlag nach Insolvenzsicherungsgesetz.
Keine Arbeiterkammerumlage.
Verwendung für lohnsteuerpflichtige Vorstände (Betriebsleiter) von Einzelfirmen und Personengesellschaften.
Zusätzlich werden die Texte für B013 (lohnsteuerpflichtige AG-Vorstände) sowie B028 (nicht lohnsteuerpflichtige AG-Vorstände) überarbeitet. Der Beschäftigtengruppe B032 könnte sogar - mangels Anwendbarkeit - das Ende drohen.