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Rückwirkende Zuerkennung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten – Dienstgeberkündigung unwirksam
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Rückwirkende Zuerkennung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten – Dienstgeberkündigung unwirksam


OGH 9 ObA 85/21x vom 2. September 2021
§ 8 Behinderteneinstellungsgesetz


So entschied der OGH:

Wurde ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt, stellte daraufhin der Arbeitnehmer noch am selben Tag einen Antrag auf Zuerkennung zum Kreis der begünstigt Behinderten und wurde diesem Antrag auch tatsächlich 4 Monate später rückwirkend mit genau diesem Tag stattgegeben, so war die Kündigung rechtsunwirksam.
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