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UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage
#1
Hallo,
folgende Fragen mit der Bitte um Eure Hilfe:

Mein Klient (GMBH + zusätzlich EAR-Rechner in Österreich) ist monatelang in Deutschland als Bauleitung für Reinraum/Halbleiter-Fertigung Anlage bzw. Halle wird gebaut, eingesetzt. Er ist ein technisches Büro.

Sein Kunde ist DE.

UST:
Ist die Rechnungslegung als Bauleistung mit RC (0% UST) an seinen DE-Kunden korrekt?
Oder sind hier weitere Informationen notwendig?


EST:
Wenn sein Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz weiterhin in Österreich ist (und er immer wieder mal in Österreich ist) nehme ich doch an, das die EST ganz normal in Österreich anfällt und auch für die Baustelle (sofern es eine ist, das ist mir noch nicht ganz bekannt) in DE nicht irgendwelche Steuern in DE anfallen bzw. ich meinen Klienten in DE irgendwie registrieren muss.

Sorry, das ist Neuland für mich, daher die vielleicht doch einfache Frage für viele.

DANKE für Eure Meinungen,
LG
Robert
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#2
USt: Reverse Charge, da sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers.
Bauleistung erst ab 6 Monate möglich; Sachverhalt viel zu wenig (nur Dienstleistung, Werklieferung?, nur Überwachungsarbeiten?, wie lange??)
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#3
Photo 
Guten Tag Herr Kollmann,

folgende Leistungen übt mein Klient aus (beiliegendes Bild).

Reichen diese Informationen für die Angabe ob es sich um eine Bauleistung mit RC handelt?

VIELEN DANK für die Rückmeldung,
LG Robert Müller


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#4
Bauaufsicht bzw. -überwachung ist keine Bauleistung, aber als Grundstücksleistung steuerbar und -pflichtig in Deutschland.
Spielt aber keine Rolle, da es bei ausländischen Unternehmern ohnehin kein Reverse Charge für Bauleistungen gibt (!)

Reverse Charge gem. § 13b dUStG (entsprechend unserem § 19 Abs 1 zweiter Satz UStG), da (aus deutscher Sicht) der leistende a u s l ä n d i s c h e r Unternehmer ist und eine sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer erbringt.
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#5
Hallo Herr Kollmann,
darf ich bitte nochmals "dumm" fragen:

Ich verstehe nicht ganz.
Ist es jetzt als Grundstücksleitung mit Steuerpflicht in DE zu sehen ODER doch als sonstige Leistung mit RC und 0% UST?

Wenn Grundstücksleistung wäre eine Registrierung in DE nötig und UVA in DE und UST-Jahreserklärung in De, richtig?

Ich bin mir leider nicht sicher.

Nachdem Reisekosten die mitfakturiert werden das Schicksal der Hauptleistung tragen, nehme ich mache ich hier keinen Unterschied und verwende denselben Steuersatz.


VIELEN DANK nochmals für ihre Rückmeldung,
LG
Robert Müller
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#6
Wieso ODER?
Eine Grundstücksleistung IST ja (so wie hier) eine sonstige Leistung.
Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld) gibt es nur bei steuerpflichtigen Leistungen.
Reverse Charge bedeutet ja nicht 0%, sondern Übergang der Steuerschuld iHv 19%.

Leider weiß ich noch immer nicht, wie lange die Tätigkeit dauert. Wenn durch die dauernde Anwesenheit (über 6 Monate) eine sog. "feste Niederlassung" begründet wird: grundsätzlich Registrierung, Rechnung mit deutscher USt.

Unter 6 Monaten: Reverse Charge, keine Registrierung.
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