29.07.2022, 16:08
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 30-2022
A) Futtermittelindustrie - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 6,00 %, mindestens jedoch um 100 Euro
Berechnung der Lehrlingseinkommen laut Rahmenkollektivvertrag
Erhöhung der Zehrgelder auf 17,77 Euro
Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrem euromäßigen Ausmaß aufrecht
Vereinbarung über Freizeitoption
Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn beträgt 1.741,09 Euro
B) Gewerbliche Mischfuttererzeugung - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 5,89 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 20,03 %
Neuer Mindestlohn: € 1.700,00
C) Mühlengewerbe - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 5,50 %
Rundung auf volle Euro-Beträge
Erhöhung der Lehrlingseinkommen, Dienstalterszulagen sowie alle anderen Zulagen um 5,50 %
Neuer Mindestlohn: € 1.731,00
A) Futtermittelindustrie - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 6,00 %, mindestens jedoch um 100 Euro
Berechnung der Lehrlingseinkommen laut Rahmenkollektivvertrag
Erhöhung der Zehrgelder auf 17,77 Euro
Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrem euromäßigen Ausmaß aufrecht
Vereinbarung über Freizeitoption
Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn beträgt 1.741,09 Euro
B) Gewerbliche Mischfuttererzeugung - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 5,89 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 20,03 %
Neuer Mindestlohn: € 1.700,00
C) Mühlengewerbe - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 5,50 %
Rundung auf volle Euro-Beträge
Erhöhung der Lehrlingseinkommen, Dienstalterszulagen sowie alle anderen Zulagen um 5,50 %
Neuer Mindestlohn: € 1.731,00