Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Teuerungsbonus
#1
Für 2022 und 2023 gibt es ja nun einen steuerfreien Teuerungsbonus bis zu 3.000,-- pro Jahr. 

Kann ich einem geringfügigen Dienstnehmer so einen steuerfreien Teuerungsbonus bis zu 2.000,-- (weil keine lohngestaltende Vorschrift) auszahlen.

Der DN verdient im Monat 485 Euro. Wenn ich dem nun einen Bonus auszahle dann übersteigt er die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Oder kann dieser Bonus monatlich mit einer separaten Abrechnung ausbezahlt werden?

Danke
Zitieren
#2
Ehrlichgesagt hätte ich bei Geringfügigkeit angesichts derselben Bonushöhe wie bei Vollzeitkräften etwas Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit bzw. Angemessenheit.
Ich würde die Bonushöhe so festlegen, dass sie - im Vergleich zu den anderen Dienstnehmern, welche ebenfalls so eine Prämie erhalten - in einem gewissen Verhältnis zum Einkommen liegt.

Wie wir wissen, unterliegen ja auch steuerfreie SEG-Zulagen (§ 68 EStG) dem Grundsatz der Angemessenheit......

Ein gewisses Risiko besteht also schon, dass bei einem Geringfügigen die Abgabenfreiheit bei einer unverhältnismäßig hohen Prämie beanstandet werden könnte.....
Zitieren
#3
Ich habe - gemeinsam mit der WKÖ - in der letzten Woche einen Praxisfragenkatalog zur Teuerungsprämie ausgearbeitet, der in der kommenden Woche an die Finanzverwaltung übermittelt wird.

Die vorliegende Frage ist mit dabei.

Ich rate daher im Augenblick auch zur Vorsicht. Die ÖGK verkündet zwar derzeit, dass dies möglich ist. Ich traue dem Frieden allerdings nicht so Recht, weil als Vorfrage die Steuerfreiheit zu klären sein wird (in Anbetracht der Höhe der laufenden Bezüge). Die ÖGK hängt sich dann traditionell an die steuerliche Beurteilung dran.

Im Augenblick würde ich mal "vorsichtig" maximal einen durchschnittlichen laufenden Bezug gewähren. Nachzahlen kann man dann immer noch.

Mit Ergebnissen rechne ich Anfang September 2022.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste