10.08.2022, 15:56
Fahrt zum Ort der Fortbildung während Bildungskarenz – Fortbildungsort ist ident mit Dienstort - Fahrtkosten
BFG RV/7101319/2021 vom 04. Mai 2022
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts erfüllen die zufällig zum Ort der Arbeitsstätte (Universität), jedoch nicht zum Zweck der Arbeitsverrichtung, sondern zur frei-willigen Fortbildung im Zuge einer Bildungskarenz erfolgten Fahrten nicht den Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG.
2. Erfolgt am Ort der Arbeitsstätte eine Fortbildung, stehen für die zusätzlichen Fahrten ausschließlich zum Zweck der Fortbildung Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG (Aufwendungen für Aus- und Fortbildung) zu.
3. Diese zusätzlichen Fahrtkosten für die Fortbildung sind in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen und sind nicht durch eine Pendlerpauschale abgegolten.
BFG RV/7101319/2021 vom 04. Mai 2022
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts erfüllen die zufällig zum Ort der Arbeitsstätte (Universität), jedoch nicht zum Zweck der Arbeitsverrichtung, sondern zur frei-willigen Fortbildung im Zuge einer Bildungskarenz erfolgten Fahrten nicht den Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG.
2. Erfolgt am Ort der Arbeitsstätte eine Fortbildung, stehen für die zusätzlichen Fahrten ausschließlich zum Zweck der Fortbildung Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG (Aufwendungen für Aus- und Fortbildung) zu.
3. Diese zusätzlichen Fahrtkosten für die Fortbildung sind in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen und sind nicht durch eine Pendlerpauschale abgegolten.