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Hallo,
mit welchem Datum ist bei einem EA-Rechner eine Einnahme, welche mit Bankomat oder Kreditkarte bezahlt wurde, zu verbuchen?
Mit dem Tag der Zahlung mit der Karte oder mit dem Tag an dem der Betrag am Bankkonto einlangt?
Danke!
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Hallo,
gem. Erlass des BMF vom 23.12.2019 (BMF-010102/0007-I/8/2019) Pkt. 2.4.4 Barumsätze iSd § 131b (1) Z3 BAO zählen Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte als Barzahlung. Daher sind diese Zahlungen mE mit dem Datum der Zahlung und nicht mit der Gutschrift am Bankkonto einzutragen bzw. zu behandeln. Nicht davon betroffen sind Verrechnungs- oder Orderschecks.
LG
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Ich habe dazu in den Einkommensteuerrichtlinen folgendes gefunden:
13.1.4 Schecks, Wechsel, Kreditkarten, Gutscheine (Bons)
Die Entgegennahme eines ordnungsgemäß ausgestellten unbedenklichen Schecks führt im Zeitpunkt der Übernahme zu einem Zufluss. Gleiches gilt für Wechselzahlungen, sofern der Wechsel unbedenklich ist. Die Bezahlung mit Kreditkarte löst (noch) keine Bargeldbewegung und folglich noch keinen Zufluss aus. Kreditkartenzahlungen sind erst mit der Gutschrift auf dem Konto zugeflossen. Bei Verkauf von Gutscheinen (Bons) ist der Zeitpunkt des Verkaufes der Gutscheine und nicht deren Einlösung durch den Empfänger der Gutscheine (Bons) für die Erfassung der Bargeldbewegung und somit des Zuflusses maßgeblich.
Also zählt das Datum, an dem das Geld am Bankkonto einlangt.
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Zentrale Bedeutung beim Zufluss-Abfluss-Prinzip hat die Verfügungsmacht. So gilt eine Einnahme dann als zugeflossen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. (Umgekehrt gilt eine Ausgabe dann als abgeflossen, wenn Geld rechtlich und wirtschaftlich übertragen wurde und somit keine Verfügungsmacht mehr darüber besteht.).
Bei einer Kreditkartenzahlung wird nicht direkt auf das Girokonto des Verkäufers ausbezahlt, sondern es erfolgt zuerst die Gutschrift am Kreditkartenverrechnungskonto. Das Guthaben des Verrechnungskontos wird in einem zeitlich vereinbarten Intervall auf das Girokonto des Verkäufers ausbezahlt. Dadurch ergeben sich 3 verschiedene Zahlungszeitpunkte (Anweisung der Kreditkartenzahlung, Buchung am Kreditkartenverrechnungskonto und Buchung am Girokonto).
Die bisherige österreichische Sichtweise sieht den Zeitpunkt der Buchung am Girokonto als den relevanten Zuflusszeitpunkt. Gegen den Anweisungszeitpunkt spricht die mangelnde Verfügungsmacht des Verkäufers. Er kann über das Geld schließlich noch nicht verfügen. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass erst mit Zufluss am Girokonto die Verfügungsmacht eintritt.
Gemäß BMF-Durchführungserlass zu den § 126 ff BAO bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die Bezahlungen mit Kreditkarten (=Einnahmen) wie Bargeldbewegungen erfasst werden. Die einmal gewählte Vorgangsweise ist jedoch beizubehalten.
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Vielen Dank für die detaillierte Antwort!!