27.09.2022, 17:12
Mittels einer geplanten gesetzlichen Änderung (Initiativantrag vom 22.09.2022) soll die Judikatur von EuGH (EuGH vom 25.11.2021, C-233/20 = WPA 20/2021, Artikel Nr. 502/2021)) und OGH (zB. OGH 17.02.2022, 9 ObA 150/21f sowie 147/21i = WPA 7/2022, Artikel Nr. 142/2022) zur Frage des Verfalls des Resturlaubs des laufenden Urlaubsjahres bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt in einer Neufassung des § 10 Abs. 2 UrlG abgebildet werden.
Ebenso wird es eine Anpassung in § 105 Abs. LAG 2021 sowie in § 23 Abs. 3 Heimarbeitsgesetz geben.
Die Details zu diesen geplanten Änderungen werden in WPA 16-2022 ausführlich beleuchtet werden.
Zu Gesetzesentwurf und Materialien geht es hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
Ebenso wird es eine Anpassung in § 105 Abs. LAG 2021 sowie in § 23 Abs. 3 Heimarbeitsgesetz geben.
Die Details zu diesen geplanten Änderungen werden in WPA 16-2022 ausführlich beleuchtet werden.
Zu Gesetzesentwurf und Materialien geht es hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml