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Energiekostenzuschuss + "Manager"-Boni
#1
Liebe Kolleg*innen
Seit gestern wissen wir ein wenig vom Energiekostenzuschuss für energie-intensive Betriebe. In der medialen Diskussion vorher hat man als Ausschlußkriterium auch von "Managerboni" gehört, das finde ich in den spärlichen Informationen von gestern (u.a. auch vom AWS) nicht mehr. Wer weiß etwas davon?
Was ist ein Managerbonus? Z.B. der Geschäftsführer hat eine Zielvereinbarung und bekommt 2-3 Gehälter zusätzlich ausbezahlt. Oder würde das auch für Zielprämien der Abteilungsleiter in der Firma gelten.

Ich bin schon auf eure Antworten gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Ich würde sagen, dass es am sinnvollsten wäre, die ersten Gesetzesentwürfe hier abzuwarten, die dann (hoffentlich) hier eine klarere Umschreibung dieses Begriffes bieten.
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#3
Danke Herr Kurzböck

Ich habe gedacht / gehofft, Sie haben vielleicht schon Vorweg-Informationen
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#4
An und für sich handelt es sich dabei um kein lohnverrechnungsrelevantes Thema (zumindest nicht direkt).

Soweit ich aber informiert bin, geht es bei dieser im Ministerrat verkündeten Einigung praktisch um die "Richtlinie" zum Energiekostenzuschussgesetz, weil das dafür geschaffene Bundesgesetz eine Detailabwicklung über eine Richtlinie vorsieht.

Die Abwicklung erfolgt über die aws. 

Die Richtlinie selber muss erst von der EU genehmigt werden und dann geht es wohl in die Detailpublikation.

Ich kann mich erinnern, dass das mit dem "Beschäftigungsbonus" damals auch einigermaßen zäh war. Das WAR ein LV-relevantes Thema und barg sehr viele Überraschungen in sich.

Ich habe mir die Textierung auf der Seite des zuständigen Ministeriums angesehen. Da bin ich mir sogar sehr sicher, dass da die Richtlinie dazu alle Details wird klären müssen. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass man mit "Manager" jene Menschen meint, die zur Vertretung nach außen unternehmensrechtlich bestellt sind (zB. handelsrechtliche GmbH-Geschätsführer:innen oder AG-Vorstände). Ob der Personenkreis dann weiter gezogen wird, hängt von der Richtlinie ab. Die wird dann wohl wieder auf das AWS-Seite - wenn so weit ist - gebracht werden. Das ist dann diese Seite:

Energiekostenzuschuss - Austria Wirtschaftsservice (aws.at)

Das ist - auf die Schnelle - meine Analyse zu einer Regelung, die mein Fachgebiet - wie erwähnt - nicht unbedingt tangiert. Dies betone ich nicht deshalb, weil es mir egal ist, aber um darauf hinzuweisen, dass es hier möglicherweise andere Expert:innen gibt, die dieses Thema unter Umständen fachkundiger begleiten können, als ich dazu in der Lage bin. Aber soweit Sie meine Einschätzung (hoffentlich) fürs Erste beruhigt, bin ich froh, etwas zu einem anderen Thema beigetragen zu haben.
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