07.10.2022, 09:49
Liebes Forum,
o.g Kosten die in den ersten 3 Jahren nach Immoblilienkauf anfallen zählen ja, wenn sie 15% der AK des Gebäudes berschreiten auch zu den Anschaffungskosten.
Wenn diese Herstellungskosten aber den Wert der gekauften Immobilie komplett übersteigen - wie ist da vorzugehen. Ist das dann wie ein komplett neues Anlagengut zu behandeln; und nicht mehr auf die RND abzuschreiben.
Danke für eure Rückmeldung
Manuela
o.g Kosten die in den ersten 3 Jahren nach Immoblilienkauf anfallen zählen ja, wenn sie 15% der AK des Gebäudes berschreiten auch zu den Anschaffungskosten.
Wenn diese Herstellungskosten aber den Wert der gekauften Immobilie komplett übersteigen - wie ist da vorzugehen. Ist das dann wie ein komplett neues Anlagengut zu behandeln; und nicht mehr auf die RND abzuschreiben.
Danke für eure Rückmeldung
Manuela