22.10.2022, 17:03
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bräuchte bitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Ein KFZ Leasing mit Laufzeit 36 Monaten läuft nun aus und der Kunde möchte dieses KFZ zum vereinbarten Restwert (eine Depotzahlung wurde bereits zum Leasingbeginn getätigt und als Darlehensforderung aktiviert, ein zusätzlicher Betrag wird überwiesen) kaufen.
Die Luxustangente und der Leasingaktivposten (lt. Berechnung der Leasingbank) wurde jährlich in der MWR berücksichtigt.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
1. Mit welchem Wert/Anschaffungskosten wird nun das KFZ in das Anlageverzeichnis aufgenommen? Mit dem Wert der Depotzahlung plus dem Überweisungsbetrag (= vereinbarter Restwert laut Leasingvertrag) und einer Restnutzungsdauer von 5 Jahren?
2. Die Luxustangente wurde damals vom Barzahlungspreis berechnet. Diese bleibt doch bis zum Ausscheiden des KFZ dieselbe?
3. Was passiert mit dem Leasingaktivposten in weiterer Folge?
4. Der ganze Geschäftsfall mit dem Kauf des KFZ ereignete sich im 2. Halbjahr. Ist bei diesem KFZ nun einmal die Berechnung als Leasinggut (bis 9/22) zu tätigen und dann nochmals bereits als Anlagegut (Halbjahres-Afa vs Ganzjahres-Afa im Leasingfall)?
Ich konnte leider in der Literatur nichts Detailliertes finden und auch nirgends ein Beispiel dazu, wo am Ende das Leasinggut auch tatsächlich angekauft wird.
Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Ich bräuchte bitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Ein KFZ Leasing mit Laufzeit 36 Monaten läuft nun aus und der Kunde möchte dieses KFZ zum vereinbarten Restwert (eine Depotzahlung wurde bereits zum Leasingbeginn getätigt und als Darlehensforderung aktiviert, ein zusätzlicher Betrag wird überwiesen) kaufen.
Die Luxustangente und der Leasingaktivposten (lt. Berechnung der Leasingbank) wurde jährlich in der MWR berücksichtigt.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
1. Mit welchem Wert/Anschaffungskosten wird nun das KFZ in das Anlageverzeichnis aufgenommen? Mit dem Wert der Depotzahlung plus dem Überweisungsbetrag (= vereinbarter Restwert laut Leasingvertrag) und einer Restnutzungsdauer von 5 Jahren?
2. Die Luxustangente wurde damals vom Barzahlungspreis berechnet. Diese bleibt doch bis zum Ausscheiden des KFZ dieselbe?
3. Was passiert mit dem Leasingaktivposten in weiterer Folge?
4. Der ganze Geschäftsfall mit dem Kauf des KFZ ereignete sich im 2. Halbjahr. Ist bei diesem KFZ nun einmal die Berechnung als Leasinggut (bis 9/22) zu tätigen und dann nochmals bereits als Anlagegut (Halbjahres-Afa vs Ganzjahres-Afa im Leasingfall)?
Ich konnte leider in der Literatur nichts Detailliertes finden und auch nirgends ein Beispiel dazu, wo am Ende das Leasinggut auch tatsächlich angekauft wird.
Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.