01.11.2022, 20:22
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Ich hätte da mal ne Frage zum Thema Umfang der Berechtigung eines Bilanzbuchhalters.
Ich darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. eine Bilanz (mit den allg. bekannten Einschränkungen erstellen), aber wo liegt jetzt genau meine Grenze?
Darf ich meinen Klienten event. einen Entwurf einer Steuererklärung zur verfügung stellen bzw. eine Liste mit den Kennzahlen od. darf ich ihm nur seine fertige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in die Hand drücken und ihn bezüglich der Erfassung seiner Erklärungen über FA-Online nicht mal beraten?
Wie wird das von euch gehandhabt? Wer arbeitet mit einem Steuerberater zusammen und kann mir seine Erfahrungen mitteilen? Wie hoch sind die Kosten, wenn ein Steuerberater die Erklärungen abgibt?
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!
Ganz liebe Grüße,
Sarah
Ich hätte da mal ne Frage zum Thema Umfang der Berechtigung eines Bilanzbuchhalters.
Ich darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. eine Bilanz (mit den allg. bekannten Einschränkungen erstellen), aber wo liegt jetzt genau meine Grenze?
Darf ich meinen Klienten event. einen Entwurf einer Steuererklärung zur verfügung stellen bzw. eine Liste mit den Kennzahlen od. darf ich ihm nur seine fertige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in die Hand drücken und ihn bezüglich der Erfassung seiner Erklärungen über FA-Online nicht mal beraten?
Wie wird das von euch gehandhabt? Wer arbeitet mit einem Steuerberater zusammen und kann mir seine Erfahrungen mitteilen? Wie hoch sind die Kosten, wenn ein Steuerberater die Erklärungen abgibt?
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!
Ganz liebe Grüße,
Sarah