28.12.2022, 15:49
Hallo liebe Kollegen!
Ich bin mir im Klaren darüber, dass es eigentlich verboten ist, Urlaub abzulösen.
Was ist nun zu tun, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dennoch vereinbaren, den nicht verbrauchten Urlaub in Geld abzugelten?
Da es keine Berechnungsregeln für eine Urlaubsablöse gibt, werden lt. Lehre die Berechnungsregeln für die Urlaubsersatzleistung herangezogen. Was ich mich nun frage ist, ob ich nur die UEL lfd. abrechnen muss oder auch die UEL Sonderzlg. abrechnen muss.
Kann mir bitte jemand, der das schon einmal gemacht hat, meine Frage beantworten?
Vielen Dank im Voraus,
Sarah-Kristin Rauch
Ich bin mir im Klaren darüber, dass es eigentlich verboten ist, Urlaub abzulösen.
Was ist nun zu tun, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dennoch vereinbaren, den nicht verbrauchten Urlaub in Geld abzugelten?
Da es keine Berechnungsregeln für eine Urlaubsablöse gibt, werden lt. Lehre die Berechnungsregeln für die Urlaubsersatzleistung herangezogen. Was ich mich nun frage ist, ob ich nur die UEL lfd. abrechnen muss oder auch die UEL Sonderzlg. abrechnen muss.
Kann mir bitte jemand, der das schon einmal gemacht hat, meine Frage beantworten?
Vielen Dank im Voraus,
Sarah-Kristin Rauch