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Frage: Reisekosten in Zusammenhang mit einer Heilbehandlung können als a.o.Belastung geltend gemacht werden.Gilt dabei beim Verpflegungsmehraufwand (Diäten) auch die Nahbereichsgrenze (> 25 km)?
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Guten Abend,
das ist mE nicht explizit geregelt. Es wird darauf ankommen, ob die Geltendmachung eines Verpflegungsmehraufwandes sachlich gerechtfertigt ist (zB wenn die Heilbehandlung je Termin mehrere Stunden dauert und eine Verpflegung erforderlich ist).
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
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