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KV Handel, Jubiläum 10 oder 15 Dienstjahre
#1
Liebes Forum, 

im KV Handel steht hinsichtlich der Jubiläen, für die es ab 2020 einen zusätzlichen Urlaubstag gilt, folgendes: 

"Der Anspruch für das 10jährige und das 15jährige Jubiläum gilt für Dienstjubiläen, die ab dem 1.1.2020 entstehen."

Für mich bedeutet das, dass ein Mitarbeiter der im Jahr 2013 eingetreten ist, dieses Jahr Anspruch auf einen zusätzlichen Tag Urlaub hat und nicht (wie leider einige meiner Kollegen denken) dass diese Regelung nur für Mitarbeiter gilt, die ab dem 01. 01. 2020 eingetreten sind (d.h. frühestens mit 2030 in den Genuss eines zusätzlichen Urlaubstages kommen können). 

Vielen Dank
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#2
Lieber Kollege,
gebe Dir recht, dass die KV-Textierung nicht 100% eindeutig ist. 
In der von der WKO kommentierten Fassung des KV Handelsangestellte (Ausgabe 2022, Seite 156) gibt es aber zumindest einen indirekten Hinweis darauf, dass die Regelung auch gilt, wenn das Dienstverhältnis schon vor dem 1.1.2020 begonnen hat. Hinsichtlich Anrechnung von Karenzzeiten steht nämlich: "Sämtliche Karenzanrechnungen sind auch für das, ab dem 01.01.2020 neu im Kollektivvertrag aufgenommenen 10- und 15jährigen Dienstjubiläum, welches aus jeweils einem freien Tag besteht, anzuwenden."
Das macht wohl nur Sinn, wenn es auch um anzurechnende Karenzzeiten von vor dem 1.1.2020 geht.
Auch sieht man aus der dortigen Erläuterung "Für Jubiläumsgelder, die nach dem 01.01.2020 entstehen, besteht die Möglichkeit der Umwandlung des Jubiläumsgeldanspruches in Freizeit.", dass der Gebrauch des Wortes "entstehen" das Jubiläum und nicht den Beginn des Dienstverhältnisses meint.
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#3
Vielen Dank für die Information und die Einschätzung.
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