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Wann ist KM Geld pflichtig
#1
Bitte um Hilfestellung bei dem Thema " ab wann ist das KM Geld pflichtig"?  Wir haben einige MA die den Dienstort -> Wohnort haben. Gilt da auch das überwiegende im Monat, oder nicht. Ist es dann auch bei den DN erforderlich diesbezüglich eine Vereinbarung betreffend des Dienstort/Wohnortes zu machen, oder reicht der Vermerk im Dienstvertrag aus? Bin für eine jede Hilfestellung dankbar. Smile Liebe Grüße Heidemarie
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#2
Sorry! Da müsste ich jetzt einen Roman schreiben, um all die Möglichkeiten unterzubringen, die es gibt.

Da müsste man sich den konkreten Sachverhalt ansehen, um den es geht, um nicht durch oberflächliche Rückmeldung für mehr Verwirrung zu sorgen als notwendig ist.

Aber es kann auch hier theoretisch die Kalendermonatsregelung im Einzelfall "greifen".
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#3
Lieber Herr Kurzböck,

danke für die Rückmeldung. Ich stelle kurz den Sachverhalt vor. Unsere Arbeitsstätte/Arbeitsort ist Graz, wir haben einige Bereiche die verschiedenen Aufgaben/Aufträge zugeteilt sind. Diejenigen die von Graz aus geführt werden fahren auch von Graz weg. Bei einem Bereich ist im Dienstvertrag der Dienstort -> Wohnort, da die Mitarbeiter(die alle in Teilzeit arbeiten zwischen 12,5 Std und 17,5 Std) in allen Bezirken der Steiermark, wo sie wohnen, eingeteilt sind, und dort in den Schulen, Kinderkrippen und Kindergärten ihre Tätigkeit ausüben. Diese Mitarbeiter kommen nur ca. 2-3 mal zu uns nach Graz um eventuelle interne Schulungen oder Neuigkeiten zu erfahren. Ich hoffe den Sachverhalt gut dargestellt zu haben, und freue mich über Ihre/jede Information diesbezüglich. Liebe Grüße, Heidemarie
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#4
Leider nein. Das ist eine jener Fragen, die man im Dialog klären müsste.

Dazu müsste man sich ganz im Detail:

1. die Formulierungen im Arbeitsvertrag sowie

2. mögliche Formulierungen in lohngestaltenden Vorschriften ansehen.

Man müsste also in Erfahrung bringen, wieviele Dienstorte an einem Tag angefahren werden, ob dazwischen eventuell auch wieder der Wohnort aufgesucht wird.

Weiters müsste man klären, falls nicht mehrere Dienstorte an einem Tag angefahren werden, an ca. wievielen Tagen im Kalendermonat im Durchschnitt eine Arbeitsverpflichtung besteht und an wievielen Tagen jemand an den Dienstort X bzw. Y fährt.

Anders formuliert: es könnte eine Springertätigkeit sein, es könnte aber auch sein, dass sich ein Hauptdienstort und ein Nebendienstort herauskristallisiert. Das gilt es in Ihrem Fall "sauber herauszuarbeiten" und dann kann man entscheiden, ob man diese Unterscheidungen überhaupt möchte und auf welche Art und Weise man den "Ball flach halten" kann, damit es wieder übersichtlicher wird.

Ist ein Beratungsthema, das man eventuell auch in einem Fachgespräch klären sollte.

Aber soweit ich Anregungen von außen - worauf es ankommt - geben konnte, habe ich das sehr gerne getan.
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#5
Dankeschön, wo soll ich diesbezüglich ein Beratungsgespräch einholen, um sicher Informiert zu werden?
LG Heidemarie
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#6
Möglicherweise hat Ihr Unternehmen einen Steuerberater oder Sie stellten eine schriftliche Anfrage nach § 90 EStG 1988 beim zuständigen Finanzamt. Das ist eine mögliche Auswahl. Ansonsten bei einem Berater Ihrer Wahl.
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