01.02.2023, 20:28
Ein alltäglicher Vorgang. Im Zuge einer Austrittsabrechnung kommt es zur Rückverrechnung einer über den Austrittstag hinaus bis Jahresende schon vorausbezahlten Sonderzahlung. Die Rückverrechnung ist arbeitsrechtlich korrekt. In Bezug auf die SV-Beiträge jedoch setzt es einen Clearingfall, weil dieses Entgelt schon für die Festlegung einer Leistung verwendet wurde. Im Klartext: die SV-Beiträge gehen nicht retour.
Ein Vorgang, den als Lohnverrechner:in auch nicht wirklich gut vermeiden kann. Der Hinweis im ÖGK-Artikel wegen "vorausschauender Abrechnung", um so etwas zu vermeiden, wird möglicherweise ein wenig mit Hellseherei verwechselt.
Diese Fälle kommen vor, aber zum Glück nicht in Massen. Auch die Abbildung im Lohnprogramm (Rollung von Brutto und Lohnsteuer, nicht aber von SV bzw. BV) wird sich wohl als schwierig bis vorläufig unmöglich erweisen. Im Regelfall wird es um Fälle gehen, die Vorjahre betreffen und somit nachträgliche mBGM-Korrekturen abgelaufener Jahre.
Umgekehrt, also wenn noch eine Beitragsgrundlage nachgereicht wird, erfolgt die Neufestsetzung der höheren Leistung.
Details finde Sie im nachstehenden Artikel dazu:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Ein Vorgang, den als Lohnverrechner:in auch nicht wirklich gut vermeiden kann. Der Hinweis im ÖGK-Artikel wegen "vorausschauender Abrechnung", um so etwas zu vermeiden, wird möglicherweise ein wenig mit Hellseherei verwechselt.
Diese Fälle kommen vor, aber zum Glück nicht in Massen. Auch die Abbildung im Lohnprogramm (Rollung von Brutto und Lohnsteuer, nicht aber von SV bzw. BV) wird sich wohl als schwierig bis vorläufig unmöglich erweisen. Im Regelfall wird es um Fälle gehen, die Vorjahre betreffen und somit nachträgliche mBGM-Korrekturen abgelaufener Jahre.
Umgekehrt, also wenn noch eine Beitragsgrundlage nachgereicht wird, erfolgt die Neufestsetzung der höheren Leistung.
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