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Energiekostenzuschuss für Klein(st)betriebe
#1
Liebe Kolleg*innen
Bekomme ich als Bilanzbuchhalter auch diesen Zuschuss, die Definition ist ein wenig unklar
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Guten Morgen!
Ich habe die Energiekostenpauschale beantragt und innerhalb von 2 Tagen war das Geld auf meinem Konto.
Schöne Grüße
Sandra Nindl
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#3
lt. Nachfrage bei der Hotline zählt unsere Berufsgruppe nicht zu den freien Berufen, also ja. LG Robert
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#4
Guten Tag,
ich hätte auch eine Frage dazu. Leider wurde meine Energiekostenpauschale abgelehnt, mit der Begründung, dass "Der im Antrag angegebene Umsatzbereich entspricht nicht den Zahlen aus der Umsatzsteuervoranmeldung beziehungsweise einer bescheidmäßigen unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung." Das Problem ist, dass ich nur geringe umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr 2022 und den Großteil (über 10.000 EUR) nicht steuerbare Umsätze erwirtschaftet habe. Ist es wirklich so, dass aufgrund des Vorliegens von fast nur nicht steuerbaren Umsätzen, kein Anrecht auf den Zuschuss zur Energiekostenpauschale besteht? Vielen lieben Dank!
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#5
Hallo,
unter den FAQ´s -  Energiekostenpauschale für Unternehmen steht in der 10. Frage (WELCHE UMSATZDATEN MUSS ICH FÜR DIE EINORDNUNG IN DIE UMSATZKLASSE HERANZIEHEN):


bitte nachlesen, der letzte Punkt wird vermutlich zutreffend sein - scheinbar nicht förderfähig.

Ggf. gibt es eine Hotline (die auch wieder mal unbrauchbar ist).

LG Robert
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#6
Allerdings, wenn es sich um nicht steuerbare Umsätze, die mit der ZM gemeldet werden, sind diese Umsätze (sonstige Leistungen) lt. ZM der KZ 000 zuzurechnen.
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#7
Ich schließe mich der Diskussion mit einem Problem an:
Es geht um den Punkt der FAQ:
"Ich arbeite von zu Hause und habe die Strompreisbremse erhalten. Stellt dies ein Problem für meinen Antrag auf Energiekostenpauschale dar?
Die Richtlinie schließt jene Förderung für Stromkosten aus, für welche nach dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) eine Förderung gewährt wurde."

Das betrifft meiner Meinung nach alle kleinen Unternehmer, die zuhause ihr Büro haben, egal ob sie nun als Handwerker die Tätigkeit außerhaus durchführen oder daheim im Büro arbeiten. Da die Strompreisbremse ja automatisch für alle natürlichen Personen zur Anwendung kommt, würden diese nun alle um die Pauschale umfallen? Es gibt ja auch keinen Förderzeitraum bis Ende November 2022.
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#8
Die meisten Berufskolleg*innen werden vom SAG 2022 nicht betroffen sein, man muss mehr als 1 GWH Stromverbrauch haben = Großindustrie.
Damit kommt es zu keiner Doppelförderung
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#9
Jetzt habe ich nachgegoogelt, dass die Strompreisbremse ja nach dem Stromkostenzuschussgesetz gewährt wird.
Liegts an meiner Ansicht oder ist der FAQ-Punkt damit völlig falsch weil zwei verschiedene Gesetze vermischt werden?
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#10
Liebe Kollegen,
hat noch jemand USt-pflichtige & nicht steuerbare Umsätze?
Ich finde das echt eine Frechheit, dass sobald Ust-pflichtige Umsätze gemeldet werden, NUR diese herangezogen werden. Auch wenn der Gesamtumsatz 50.000EUR ist, aber die Ust-pflichtigen Umsätze unter 10.000EUR liegen, gibt es keine Förderung.
Finde das eine extreme Schieflage, da ja andere, welche keine Ust-pflichtigen Umsätze haben, ebenso die Förderung erhalten.

Wisst ihr ob man hier irgendwo Beschwerde einreichen kann? Direkt bei der FFG hat man natürlich keinen Erfolg, die reden sich nur auf die Richtlinien (die absolut sinnbefreit sind) hinaus...
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