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Vereinbarung - Kündigung oder Auflösung
#1
Grüß Sie Herr Kurzböck! 

Muss eine Vereinbarung gekündigt werden oder reicht hier eine Auflösung. Das bedeutet ja auch, dass es keine Freistelllung gibt, wenn sofort aufgelöst wird, oder?
Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und es steht auch nichts von einer Kündigungsfrist drinnen.
Danke für Ihre Rückmeldung.
LG Muck Manuela
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#2
Was konkret verstehen Sie unter "Vereinbarung"?

Meinen Sie damit einen Vertragsbestandteil wie zB eine Prämie, eine Überstundenpauschale etc.

Oder meinen Sie damit das komplette Arbeitsverhältnis?
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#3
das komplette Arbeitsverhältnis. Es wurde vereinbart, dass die Dame eine gewisse Stundenanzahl im Monat die Büros reinigt. Dazu gibt es eine Dauerrechnung bis auf Widerruf.
Die Dame ist nicht angestellt.
Jetzt soll sie per sofort gekündigt werden. Dazu muss diese Vereinbarung doch nur aufgelöst werden, oder?
Oder muss hier auch eine Frist eingehalten werden.
Vielen Dank für ihre rasche Rückmeldung.
LG MM
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#4
Das klingt eher nicht wirklich gut und sollte man sich im Detail ansehen.

So, wie Sie das schildern, muss sehr wohl ein Arbeitsverhältnis vorliegen (Reinigungsarbeiten). Natürlich wäre es denkbar, dass jemand einen "Werkvertrag" vermutet, aber das ist aus meiner Sicht sehr unrealistisch, gehe ich rein nach der Gesetzes- und Judikaturlage.

Ein derartiges komplettes Vertragsverhältnis "auf Widerruf" - mit Verlaub - gibt es im österreichischen Arbeitsrecht auch nicht wirklich. Man kann ein Vertragsverhältnis befristen oder aber auch im Einvernehmen auflösen. Ansonsten käme nur eine Kündigung in Betracht.

Möglicherweise wäre es gut, wenn man sich in Bezug auf den Fall oder die Frage über eine Beratung die nötige Sicherheit noch einholt. Ich kann ja nur nach dem Geschilderten versuchen, in die Nähe einer Wahrheit zu kommen.
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#5
Okay, trotzdem vielen lieben Dank für ihre rasche Rückmeldung!
Was ich noch vergessen habe ist, das das ganze in DE passiert. Aber arbeitsrechtlich dürfte da ja nicht viel Unterschied sein.
Die Dame ist selbstständig und hat mit USt fakturiert und zahlt ihre Steuern dann selbst.
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#6
Jetzt abgesehen von möglichen Probezeiten kann ich leider nicht viel mehr dazu beitragen.

Dass der Fall deutsches Recht betrifft, wird vermutlich insgesamt jetzt nicht viel "verändern", sollte aber dann doch im Detail mit deutscher Rechtsberatung besprochen werden. So ident sind die Rechtslagen dann nämlich nicht wirklich.

Dieses Forum hier kann ausschließlich nur die österreichische Rechtslage "bedienen". Sorry!
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