30.10.2023, 14:27
Liebes Forum,
sehr geehrter Herr Kurzböck!
aktuell ist der Firmenstandort des Einzelunternehmers sein Zuhause (Gemeinde a). Mittlerweile hat der Unternehmer aber auch ein Büro / Lager, wofür er seine Ausgaben (Strom, Internet) geltend macht. (Gemeinde b)
Die Dienstnehmer sind nur auf Montage unterwegs, holen nur Gerätschaften aus dem Lager.
Wäre dann die kommunalsteuerrelevante Gemeinde immer noch Gemeinde a?
Nun wird der Unternehmer aber auch eine Sekretärin einstellen, welche im Büro/Lager (Gemeinde b) und im Home Office arbeiten wird.
Wäre dann die kommunalsteuerrelevante Gemeinde die Gemeinde b?
VIELEN lieben Dank für die Unterstützung!
sehr geehrter Herr Kurzböck!
aktuell ist der Firmenstandort des Einzelunternehmers sein Zuhause (Gemeinde a). Mittlerweile hat der Unternehmer aber auch ein Büro / Lager, wofür er seine Ausgaben (Strom, Internet) geltend macht. (Gemeinde b)
Die Dienstnehmer sind nur auf Montage unterwegs, holen nur Gerätschaften aus dem Lager.
Wäre dann die kommunalsteuerrelevante Gemeinde immer noch Gemeinde a?
Nun wird der Unternehmer aber auch eine Sekretärin einstellen, welche im Büro/Lager (Gemeinde b) und im Home Office arbeiten wird.
Wäre dann die kommunalsteuerrelevante Gemeinde die Gemeinde b?
VIELEN lieben Dank für die Unterstützung!