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ein pauschalierter Landwirt (UST) hat für Vermittlungsleistungen 5000,00 erhalten und stellt dem Unternehmer eine Rechnung. ist diese mit 13% oder 20% Umsatzsteuer zu legen
(bei 20% müsste der Landwirt die Differenz ans FA abführen?)
danke
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Hallo,
das hängt davon ab, ob die Provision dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen ist (§ 22 UStG). Falls nicht, sind 20% zu verrechnen und voll abzuführen.
Welche Leistung liegt der Provision zugrunde?
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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der Landwirt schreibt einem Unternehmer, der mit landwirtschaftlichen Geräten handelt, eine Rechnung für 10 vermittelte Maschinen.
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Das klingt nach einem gewerblichen Handelsvertreter.
Viele Grüße
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