11.01.2024, 18:48
Guten Abend,
ich habe mit Überraschung gelesen, dass der KV für Bauarbeiter Taggeld vorsieht, wenn der Arbeitsantritt vom WOHNORT aus erfolgt. Weiters erhalten sie Taggeld, wenn sie mehr als 100 km vom ortsfesten Betrieb entfernt ihren Hauptwohnsitz haben.
Zusätzlich sieht der KV noch ein Übernachtungsgeld vor, wenn keine zeitgemäße Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich gibt es noch eine Fahrtkostenvergütung wenn die Übernachtungsmöglichkeit mehr als 3 km entfernt ist.
Zusätzlich besteht noch Anspruch auf Bezahlung der einmal wöchentlichen Heimfahrt zum Wohnort.
Ist das tatsächlich so zu verstehen? Falls ja, würde mich interessieren, wie es sich hier mit der Pflichtigkeit (sowohl SV als auch LSt) verhält.
BG
Alexander Pfeiffer
ich habe mit Überraschung gelesen, dass der KV für Bauarbeiter Taggeld vorsieht, wenn der Arbeitsantritt vom WOHNORT aus erfolgt. Weiters erhalten sie Taggeld, wenn sie mehr als 100 km vom ortsfesten Betrieb entfernt ihren Hauptwohnsitz haben.
Zusätzlich sieht der KV noch ein Übernachtungsgeld vor, wenn keine zeitgemäße Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich gibt es noch eine Fahrtkostenvergütung wenn die Übernachtungsmöglichkeit mehr als 3 km entfernt ist.
Zusätzlich besteht noch Anspruch auf Bezahlung der einmal wöchentlichen Heimfahrt zum Wohnort.
Ist das tatsächlich so zu verstehen? Falls ja, würde mich interessieren, wie es sich hier mit der Pflichtigkeit (sowohl SV als auch LSt) verhält.
BG
Alexander Pfeiffer