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Kurzes Fahrzeugbeladen in Österreich – keine Entsendung eines LKW-Fahrers
#1
VwGH vom 20.09.2023, Ro 2021/13/0128
§ 1 Abs. 5 Z 7 LSD-BG (Fassung vor dem 20.07.2022)


So entschied der VwGH:

1. Wenn ein Arbeitnehmer das Bundesgebiet (Österreich) im Rahmen des Transitverkehrs durchquert hat und dabei in Österreich eine Ladung aufgenommen wurde, wobei er an der Ladetätigkeit nicht beteiligt war, sondern den LKW lediglich lenkte und auch sonst keine Tätigkeiten in Österreich ausführte, so konnte nicht von einer Entsendung ausgegangen werden, welche die Bezahlungspflicht der österreichischen Mindestentgeltsregelungen nach sich zog.

2. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen des Transitverkehrs wies keine hinreichende Verbindung zum Bundesgebiet auf.

3. Somit wurde die gegenständliche Arbeitsleistung in Österreich im Rahmen des Transitverkehrs erbracht, war von geringem Umfang und kurzer Dauer.

4. § 1 Abs. 5 Z 7 LSD-BG war daher hier nicht anzuwenden (weil insoweit nicht mit der Entsende-RL kompatibel).
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