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Sachbezug Wohnung
#1
Ein DG will einen DN anstellen, der bereits seit einigen Jahren unentgeltlich bei ihm im Keller (Hauptwohnsitz) wohnt. Lt. DG <30 Qadratmeter.
Ich nehme an wir haben hier einen Sachbezug da die Wohnung aufgrund des Hauptwohnsitzes den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, oder?

Danke LG
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#2
Das sehe ich eher nicht so.

Gerade hier wird sehr deutlich, dass die Wohnung ja nicht aus Anlass des Dienstverhältnisses gewährt wurde, daher sehe ich hier eher keine Sachbezugsansatznotwendigkeit.
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#3
Vielen Dank!

So jetzt wurde aus dem Jahrelang ein paar Monate.
Er wohnt ein paar Monate beim künftigen DG.
DN ist Freund des DG der aufgrund Scheidung beim Klient untergekommen ist und jetzt stellt er ihn an.

Im Falle einer Lohnprüfung einfach damit argumentieren, dass der Hauptwohnsitz schon mehrere Monate vorher begründet wurde?
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#4
Das freundschaftliche Naheverhältnis wird man hier herausstreichen müssen und natürlich auch zum einen den offiziellen Einzugstermin (Meldebestätigung) und die Umstände, die dann dazu führten, dass ein Dienstverhältnis daraus wurde.
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