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Arbeitsplatzpauschale (APP)
#1
Eine Therapeutin ist unselbstständig tätig (ca. 25 Wochenstunden) und auch selbstständig tätig.
Für Ihre selbstständige Tätigkeit mietet sie für einen Tag in der Woche einen Therapieraum. Sämtliche Büroarbeiten bzw. auch Therapien macht sie in ihrer Wohnung.
Kann sie nun das kleine APP geltend machen? Oder ist die Miete für den Therapieraum ein Ausschließungsgrund?

Wie wäre das, wenn die unselbstständige Tätigkeit wegfallen würde?
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#2
Durch die Miete des Therapieraums steht ihr für die selbständige Tätigkeit ein Raum zur Verfügung. Interessant könnte es werden durch die zeitliche Einschränkung aber ich hätte hier noch nichts in diese Richtung gelesen, vermutlich müsste da erstmal ein Fall durchjudiziert werden.
Die unselbständige Tätigkeit hätte nur eine Auswirkung auf die Frage nach der Höhe des APP.
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