10.02.2026, 09:56
Eine Therapeutin ist unselbstständig tätig (ca. 25 Wochenstunden) und auch selbstständig tätig.
Für Ihre selbstständige Tätigkeit mietet sie für einen Tag in der Woche einen Therapieraum. Sämtliche Büroarbeiten bzw. auch Therapien macht sie in ihrer Wohnung.
Kann sie nun das kleine APP geltend machen? Oder ist die Miete für den Therapieraum ein Ausschließungsgrund?
Wie wäre das, wenn die unselbstständige Tätigkeit wegfallen würde?
Für Ihre selbstständige Tätigkeit mietet sie für einen Tag in der Woche einen Therapieraum. Sämtliche Büroarbeiten bzw. auch Therapien macht sie in ihrer Wohnung.
Kann sie nun das kleine APP geltend machen? Oder ist die Miete für den Therapieraum ein Ausschließungsgrund?
Wie wäre das, wenn die unselbstständige Tätigkeit wegfallen würde?

