17.02.2026, 17:37
Frage:
Sind in der Kennzahl 243 nur Abzüge oder auch Vorteile, wie zB diverse Sachbezüge wie Deputate, die Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw. Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, anzugeben?
Antwort des BMF:
Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben.
Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben.
Sind in der Kennzahl 243 nur Abzüge oder auch Vorteile, wie zB diverse Sachbezüge wie Deputate, die Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw. Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, anzugeben?
Antwort des BMF:
Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben.
Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben.

