11.03.2026, 19:09
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer verlor seinen Job bei einem Arbeitskräfteüberlasser, weil er noch während des Probemonats krank wurde und daher nicht arbeiten konnte und dies der Arbeitgeber zum Anlass für eine arbeitgeberseitige Probezeitauflösung nahm.
Diese Auflösung wurde vom Arbeitnehmer bis vor den OGH bekämpft.
Argumentiert wurde unter anderem damit, dass das Krankenentgelt hätte weiterbezahlt werden müssen bzw. auch, dass diese Art der Auflösung „diskriminierend“ war, weil er meinte, dass der Arbeitgeber Zweifel hegte, dass tatsächlich ein Krankenstand vorgelegen war.
So entschied der OGH:
Wie das Verfahren ausging, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 6/2026 (erscheint Ende März 2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1313
Ein Arbeitnehmer verlor seinen Job bei einem Arbeitskräfteüberlasser, weil er noch während des Probemonats krank wurde und daher nicht arbeiten konnte und dies der Arbeitgeber zum Anlass für eine arbeitgeberseitige Probezeitauflösung nahm.
Diese Auflösung wurde vom Arbeitnehmer bis vor den OGH bekämpft.
Argumentiert wurde unter anderem damit, dass das Krankenentgelt hätte weiterbezahlt werden müssen bzw. auch, dass diese Art der Auflösung „diskriminierend“ war, weil er meinte, dass der Arbeitgeber Zweifel hegte, dass tatsächlich ein Krankenstand vorgelegen war.
So entschied der OGH:
Wie das Verfahren ausging, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 6/2026 (erscheint Ende März 2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
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