18.03.2026, 15:41
Liebes Forum,
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!

