23.03.2026, 18:57
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich habe einen Landwirt, der in der Umsatzsteuer pauschaliert ist. Dieser Landwirt macht nebenbei Beratungsleistungen, die er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Der Höhe nach wäre er Kleinunternehmer. Er möchte nur mit dieser Tätigkeit in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung optieren, da er nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmen als Kunden hat.
Wenn er beim Finanzamt die Option auf die Regelbesteuerung einbringt, ist diese nur gültig für die Tätigkeit als Berater? Kann der er gleichzeitig als Landwirt Ust pauschaliert bleiben, oder gilt die Option für all seine Betriebe also auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?
Danke für eure Meinung.
Gruß
Fritz
Ich habe einen Landwirt, der in der Umsatzsteuer pauschaliert ist. Dieser Landwirt macht nebenbei Beratungsleistungen, die er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Der Höhe nach wäre er Kleinunternehmer. Er möchte nur mit dieser Tätigkeit in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung optieren, da er nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmen als Kunden hat.
Wenn er beim Finanzamt die Option auf die Regelbesteuerung einbringt, ist diese nur gültig für die Tätigkeit als Berater? Kann der er gleichzeitig als Landwirt Ust pauschaliert bleiben, oder gilt die Option für all seine Betriebe also auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?
Danke für eure Meinung.
Gruß
Fritz

