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Erhebungsprüfung Clearingfälle
#1
Guten Tag, ich habe von der OEGK eine 14 Tage Frist zur Bearbeitung der offenen Clearingfälle aus 2019 erhalten - sie drohen ansonsten mit einer Erhebungsprüfung. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob und in welcher Höhe ein solcher Prüfeinsatz kostenpflichtig ist? Vielen Dank!
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#2
Ich bin da nach wie vor dran, eine Klärung Ihrer Frage herbeizuführen. 

Die ersten Recherchen dazu haben ergeben, dass es dazu definitiv keine bundesweit einheitliche Vorgangsweise gibt (was in Anbetracht der Schaffung der ÖGK und dem Schaffen einheitlicher Standards nicht unproblematisch ist).

Was wir aber wissen, ist, dass es zwischen den Bundesländern ganz gravierende Abweichungen bei den Clearingraten gibt. 

Gut möglich also, dass ev. ein "Bundesland" (welches genau, kann ich aus Ihrer Schilderung nicht genau erkennen) hier die Nerven verliert und auf "scharf" schaltet.

Aber wir bemühen uns, dass wir hier bundesweit einheitliche Vorgangsweisen erhalten und auch die entsprechenden Informationen dazu.
Schönes Wochenende! Ihr Wilhelm Kurzböck (WIKU)
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