24.03.2026, 14:26
Hallo liebe Mitglieder,
folgender Sachverhalt:
Wir (Unternehmer) haben einen gebrauchten PKW veräußert, bei dessen Anschaffung damals kein Vorsteuerabzug möglich war. Der Käufer (Autohaus-Unternehmer) hat die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vorgenommen und dabei eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.
Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs steuerfrei zu behandeln ist und daher kein Umsatzsteuerausweis erfolgen sollte. Eine Korrektur der Gutschrift wurde jedoch abgelehnt.
Daher stellen sich für uns folgende Fragen:
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.
Liebe Grüße
folgender Sachverhalt:
Wir (Unternehmer) haben einen gebrauchten PKW veräußert, bei dessen Anschaffung damals kein Vorsteuerabzug möglich war. Der Käufer (Autohaus-Unternehmer) hat die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vorgenommen und dabei eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.
Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs steuerfrei zu behandeln ist und daher kein Umsatzsteuerausweis erfolgen sollte. Eine Korrektur der Gutschrift wurde jedoch abgelehnt.
Daher stellen sich für uns folgende Fragen:
- Ist es ungeachtet des Gutschriftsverfahrens zulässig, keine Umsatzsteuer abzuführen, da beim ursprünglichen Erwerb kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde?
- Oder ist in diesem Fall aufgrund des ausgewiesenen Steuerbetrags in der Gutschrift dennoch von einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG auszugehen?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.

Liebe Grüße

