25.03.2026, 15:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2026, 14:59 von Wilhelm Kurzböck.)
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer trat mit Montag, 2.6.2025 den Präsenzdienst an.
Anzuwenden war der Kollektivvertrag Arbeiter im Baugewerbe bzw. in der Bauindustrie.
Abgemeldet wurde er mit Sonntag, 1.6.2025, Abmeldegrund: Präsenzdienst
Entgelt bzw. SV-Beiträge wurden für den Kalendermonat Juni 2025 keine abgerechnet.
Was folgte war ein "Clearingfall" und sehr interessant ist die ÖGK-Lösung.
Lösung:
Lösungsansatz und meine persönliche Einschätzung dazu finden Sie über den nachstehenden Link, der zu einem Beitrag im WIKU Premium-Blog führt. Hier wird das WIKU Premium-Passwort benötigt:
https://www.wikutraining.at/blog/1338
Ein Arbeitnehmer trat mit Montag, 2.6.2025 den Präsenzdienst an.
Anzuwenden war der Kollektivvertrag Arbeiter im Baugewerbe bzw. in der Bauindustrie.
Abgemeldet wurde er mit Sonntag, 1.6.2025, Abmeldegrund: Präsenzdienst
Entgelt bzw. SV-Beiträge wurden für den Kalendermonat Juni 2025 keine abgerechnet.
Was folgte war ein "Clearingfall" und sehr interessant ist die ÖGK-Lösung.
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