31.03.2026, 15:23
Sachverhalt:
Ein Dienstgeber bezahlte einer Heimarbeiterin (Heimarbeitsgesetz) aus Anlass eines längeren Krankenstandes das Krankenentgelt weiter.
Bei der AUVA brachte er folglich einen Antrag auf Zuschuss nach § 53b ASVG (AU-VA-Krankenentgeltserstattung) ein.
Die AUVA lehnte diesen Antrag ab, weil sie Heimarbeiter außerhalb jenes Personenkreises wähnte, für welche diese Zuschüsse beantragt werden konnten.
Der Fall landete vor dem OGH.
So entschied der OGH:
Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/1351
Ein Dienstgeber bezahlte einer Heimarbeiterin (Heimarbeitsgesetz) aus Anlass eines längeren Krankenstandes das Krankenentgelt weiter.
Bei der AUVA brachte er folglich einen Antrag auf Zuschuss nach § 53b ASVG (AU-VA-Krankenentgeltserstattung) ein.
Die AUVA lehnte diesen Antrag ab, weil sie Heimarbeiter außerhalb jenes Personenkreises wähnte, für welche diese Zuschüsse beantragt werden konnten.
Der Fall landete vor dem OGH.
So entschied der OGH:
Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/1351

