31.03.2026, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.03.2026, 15:35 von Wilhelm Kurzböck.)
Frage:
Da die Essensgutscheine erstmalig auch auf dem Lohnkonto aufscheinen müssen, stellt sich die Frage, ob die ausgegebenen Gutscheine periodenrein pro Kalendermonat auf dem Lohnkonto erfasst werden müssen oder ob es zulässig ist, diese am Jahresende in einer Summe in den Kalendermonat Dezember (für das gesamte Jahr) einzupflegen oder darf man als Vereinfachungsmaßnahme die Gesamtsumme gleichmäßig auf die Kalendermonate aufteilen?
Lösung:
Diese finden Sie über den nachstehenden Link, der zu einem frei zugänglichen Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs führt:
https://www.wikutraining.at/blog/1352
Da die Essensgutscheine erstmalig auch auf dem Lohnkonto aufscheinen müssen, stellt sich die Frage, ob die ausgegebenen Gutscheine periodenrein pro Kalendermonat auf dem Lohnkonto erfasst werden müssen oder ob es zulässig ist, diese am Jahresende in einer Summe in den Kalendermonat Dezember (für das gesamte Jahr) einzupflegen oder darf man als Vereinfachungsmaßnahme die Gesamtsumme gleichmäßig auf die Kalendermonate aufteilen?
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