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Amazon
#2
Hallo Walpurga,

Was ich grundsätzlich in Frage stellen würde, wäre: Dein Klient ist ja Unternehmer und Privatperson, gibt er, wenn er für die Firma bestellt und gibt keine UID Nummer an, würd ich wäre ich von der Finanz automatisch davon ausgehen, dass das keine betrieblichen Ausgaben sind, und diese somit nicht als Ausgabe anerkennen, da Privatperson.
Vielleicht kommst du mal mit der Argumentation, vielleicht fällt es dann nicht mehr so schwer, die UID bei Bestellung anzugeben. Wink

Was wir generell umgestellt haben: Wir zahlen bei Amazon erst nach Lieferung, nicht mehr mit Kreditkarte. Der Chinese, Pole etc. bekommt bei uns erst die Überweisung wenn wir eine korrekte Rechnung von ihm haben.

Ganz grundsätzlich gehe ich davon aus, dass sämtliche der Lieferungen nach Österreich geliefert wurden und nicht z.B. an ein Postfach in DE oder ähnliches, dann wäre die Betrachtung eine andere.

Das was ich dir jetzt schreibe, sind Praktikerlösungen - keine schriftliche Stellungnahme zur korrekten ustlichen Behandlung vom Steuerberater.

Fall 1 Da der Chinese sicher 19% Ust in DE abführt, würde ich keinesfalls einen ig Erwerb buchen/melden. Ich würde den gesamten Bruttobetrag als Aufwand buchen. Die Ust als Schadensfall hab ich jetzt so noch nie gehört...
Der Chinese müsste sich eigentlich in Österreich registrieren lassen und an deinen Klienten der hier ja als Privatperson auftritt 20 % AT-Ust in Rechnung stellen. - Versandhandel
Der Chinese nimmt nur anscheinend an, dass Österreich und Deutschland ein Land sind....
Fall 2 Hier hole ich mir klassisch 20 % Vst, wenn die Rechnung unter 10.000,00 EUR ausmacht. Ich gehe davon aus dein Klient ist Einzelunternehmer und die Rechnung lautet auf seinen Namen-der gleich Firmenwortlaut ist. Dann ist es auch kein Problem mit den Rechnungsmerkmalen, da ich die UID ja erst ab 10.000,00 EUR auf der Rechnung brauche. Amazon stellt 20 % AT-Ust in Rechnung also kann ich mir die auch holen.
Fall 3+4 Der Chinese muss sich eigentlich in Österreich registrieren lassen - Versandhandel. Wenn du die Rechnung so akzeptierst buch sie Brutto in den Aufwand.
Fall 5 ist korrekt - Versandhandelsregelung - Rechnung an der österreichischen Privaten für Versand nach Österreich -20% Ust
Fall 6 Dieser Lieferant sollte sich ebenfalls Gedanken darüber machen, wie er die Rechnung stellen muss, wenn er in Österreich ustlich registriert ist. Hat er AT-MwSt in Rechnung gestellt? Kommt auf den Betrag an, sonst würd ich sie mir holen, denn wenn er eine AT-UID angibt, wird er die Ust auch abgeführt haben.

Ich hoffe ich konnte dir einen Input geben.
Liebe Grüße Carina
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Nachrichten in diesem Thema
Amazon - von Walpurga Wendl - 12.02.2020, 16:47
RE: Amazon - von Carina - 12.02.2020, 17:35
RE: Amazon - von Steuerexperte - 12.02.2020, 17:41
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 13.02.2020, 08:46
RE: Amazon - von Steuerexperte - 13.02.2020, 11:13
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 13.02.2020, 11:16
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 24.02.2020, 11:12
RE: Amazon - von Steuerexperte - 24.02.2020, 14:19
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 03.03.2020, 16:35

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